Hans-Quick-Schule / Bickenbach

Förder- und Forderkonzept

Vielfalt erleben - mit Besonderheiten gemeinsam lernen

Unser Förderkonzept

Jedes Kind soll in unserer Schule individuell seine Chancen, Interessen und Begabungen entdecken und entwickeln, um den eigenen Lernerfolg in der Grundschule zu sichern.

Wir wollen sie auf diesem Weg in enger und wertschätzender Kooperation mit den Eltern mit unserem schuleigenen Förderkonzept begleiten und unterstützen.

Nach jeweiligen Vereinbarungen eines Förderausschusses wird die Art und Weise der benötigten Fördermaßnahmen und Unterstützungssysteme auch für Kinder mit Beeinträchtigungen festgelegt. Dabei arbeiten wir eng mit allen uns zur Verfügung stehenden Unterstützungssystemen wie Schulpsychologen und Kinderpsychologen, Zentrum für schulische Erziehungshilfe, Erziehungsberatungsstelle Pfungstadt, Förderschulen für Lernhilfe und Sprachförderung, Ergotherapeuten und Logopäden zusammen.

 

Ein Forderkonzept für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken und Begabungen

Im 1. Halbjahr des Schuljahres 2013/2014 hat das Kollegium der Hans-Quick-Schule entsprechend der vereinbarten Arbeitsvorhaben der Schulentwicklung ein schulinternes Forderkonzept als Ergänzung zum bestehenden Förderkonzept vereinbart. Die Implementierung in das Schulprogramm wurde von allen Schulgremien einstimmig angenommen. Dieser Prozess wurde begleitet durch den Schulpsychologen des Staatlichen Schulamtes Darmstadt-Dieburg, Herrn Dr. Bäcker, sowie der Fachberaterin für Hochbegabung, Frau Dr. Wiegand.

Unser Ziel ist, in enger Kooperation mit den Eltern und eventuell außerschulischer Einrichtungen gezielt schulische Fordermaßnahmen einzuleiten, um besondere Stärken und Begabungen einzelner Schülerinnen und Schüler zu erfassen und weiter zu entwickeln.

 

Prämisse

 

Unter dem Motto „würdigen statt urteilen“ sind uns folgende Leitgedanken einer wertschätzenden und nachhaltigen Förderung wichtig:

  • Alle Schülerinnen und Schüler sollen ihren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen entsprechend individuelle Fördermöglichkeiten in allen Schuljahren während ihres Schulalltages möglichst erhalten.
  • Für die Umsetzung dieser pädagogischen Maßnahmen tragen die Lehrkräfte die Verantwortung.
  • Die Lehrkräfte bemühen sich darum, sowohl Lerndefizite und Verhaltensauffälligkeiten zu beheben als auch den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler entsprechend Lernkompetenzen  und Lernmotivation zu fördern.
  • Der Unterstützungbedarf eines jeden einzelnen Schülers soll möglichst rasch festgestellt und in entsprechenden Fördereinheiten kontinuierlich thematisiert werden.
  • Fördermaßnahmen benötigen einen ausreichenden Zeitrahmen.
  • Individuelles Lernen muss im sozialen Umfeld einer Lerngruppe stattfinden.
  • Fördermaßnahmen müssen an die Lebenswelt und den Erfahrungshintergrund der Kinder anknüpfen.  
  • Fördermaßnahmen werden im Förderplan festgehalten, evaluiert und fortgeschrieben.
  • Den Kindern sollten realistische Förderziele in Lerngesprächen offen dargelegt werden.
  • Die Zusammenarbeit mit den Eltern auf der einen Seite und außerschulischen Helfersystemen auf der anderen Seite ist besonders wichtig

 

Vereinbarungen

An der Hans-Quick-Schule werden für folgende Schülerinnen und Schüler individuelle Förderpläne von der Klassenlehrerin in Absprache mit allen im Unterricht beteiligten Lehrkräften erstellt:

  • für Kinder, die die Vorklasse besuchen
  • für diejenigen, die eine besondere Fördermaßnahme besuchen, weil sie sich im Laufe des Schuljahres in einem oder mehreren Fächern verschlechtert haben,
  • für diejenigen, die besondere Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben oder Rechnen haben,
  • für diejenigen, die wegen ihrer nichtdeutschen Herkunft sprachliche Probleme aufweisen,
  • für diejenigen, die besondere Verhaltensauffälligkeiten zeigen,
  • für diejenigen, deren Versetzung gefährdet ist.
  • für diejenigen, die einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung nach § 49 HschG haben

Förderpläne werden in jedem Schulhalbjahr von den Lehrkräften in Absprache mit der Klassenkonferenz erstellt, überprüft, evaluiert und mit den Eltern im Beratungsgespräch bearbeitet. Termine für die Neuerstellung und Evaluation eines Förderplans liegen möglichst vor den Herbst- und Osterferien. Dabei nutzen wir die Angebote der Beratung durch Fachkräfte der Förder- und Sprachheilschule, sowie der Schulpsychologen und außerschulischer Unterstützungssystemen.  Externe Gutachten können als Förderanlass dienen und werden bei der Gestaltung von Fördermaßnamen berücksichtigt. Die individuellen Förderpläne werden in der Schülerakte aufbewahrt und der weiterführenden Schule übergeben. Die Schülerakte führt die Klassenlehrerin.

 

Ziele

Die individuellen Förderpläne dienen den Lehrkräften zur Verbesserung und Gestaltung von Unterricht und machen die Förderung der uns anvertrauten Kinder zielorientiert und überprüfbar.

Sie verhelfen uns zu einer zielgerichteten Beratung der Eltern, in deren Rahmen notwendige Fördermaßnahmen in Form von verbindlichen Vereinbarungen gemeinsam festzulegen und zu evaluieren sind. Zudem zeigen die Förderpläne bei einem Schulwechsel den neuen Grund- oder weiterführenden Schulen genutzte Fördermaßnahmen an.

 

Schuleigenes Sprachförderkonzept

Seit dem Schuljahr 2006/2007 ist die Sprachförderung an der Hans-Quick-Schule im Schulprogramm im Bereich der individuellen Förderung sprachlich auffälliger Schülerinnen und Schüler festgeschrieben. Das Sprachförderkonzept umfasst folgende Bausteine und wird jährlich von allen Beteiligten evaluiert.

  • Einschulungskonzept
  • Vorlaufkurskonzept
  • Vorklassenkonzept
  • Konzept des Anfangsunterrichts
  • Konzept der DAZ- Förderung
  • Sprachheilambulanz
  • Lesekonzept und
  • Förderung bei Förderung bei Lese-,Schreib- und Rechenschwierigkeiten:

Für unsere Fördereinheiten zum Rechtschreibunterricht nutzen wir das Computerprogramm „GUT 1“. Dabei handelt es sich um ein Lese-Rechtschreibtraining für die Klassen 2 - 5, bei dem eine rasche Verminderung der Fehler durch spielerische, motivierende Übungen aus dem alltäglichen Grundwortschatz der Schülerinnen und Schüler erreicht werden kann.

 

Ausblick

Im Hinblick auf die Implementierung der Inklusion in unser Schulprogramm werden wir uns verstärkt um die Planung und Durchführung von Förderausschüssen und die Gestaltung von zielgerichteten und nachhaltigen Fördermaßnahmen im Rahmen unserer sächlichen und personellen Ressourcen bemühen. Dazu benötigen wir neben entsprechenden Fortbildungen des Kollegiums die Unterstützung des Schulamtes und der für uns zuständigen Förderschullehrer im Bereich Erziehungs- und Lernhilfe sowie Sprachförderung.

Außerdem wollen wir unser schuleigenes Förderkonzept um die pädagogische Arbeit in der verlängerten Lernzeit im Ganztag erweitern. Hier sehen wir eine gute Chance der zusätzlichen individuellen Förderung und Forderung einzelner Schülerinnen und Schüler hinsichtlich diagnostizierter Defizite und besonderer Begabungen.