Hans-Quick-Schule / Bickenbach

Erste gemeinsame Sitzung des Bürgermeisters mit Vertretern des Schülerparlaments

Am Dienstag, den 13. März 2018 haben sich Vertreter unseres Schülerparlaments in Begleitung von Frau Pfeiffer mit unserem Bürgermeister Markus Hennemann im Sitzungssaal des Bickenbacher Rathauses getroffen.

Bereits seit einiger Zeit sammeln die Klassenräte aller Jahrgänge in ihren Klassen Wünsche, die die Kinder an die Gemeinde Bickenbach richten wollen. Hierzu hat das Schülerparlament Anfang März in ihrer letzten Versammlung folgende Liste auf einem Plakat zusammengestellt.

  • Wir brauchen neuen Sand für den Bolzplatz
  • Wir brauchen einen neuen Zaunabschnitt am Bolzplatz
  • Wir wünschen uns einen Indoor-Spielplatz in der „Neuen Mitte“ in Bickenbach
  • Wir wollen einen Zebrastreifen oder eine Ampel an der Zwingenberger Straße Höhe Netto
  • Ein Blitzer soll die Geschwindigkeit der Autos an der Ampel an der Feuerwehr messen

 

Gemeinsam wurden diese Vereinbarungen getroffen:

Der Bürgermeister:

… nimmt das Plakat als Grundlage für eine Besprechung mit dem Bauamtsleiter, um einen neuen Belag auf dem Bolzplatz zu planen.

... gibt den Wunsch nach einer Ampel/Zebrastreifen an der Zwingenberger Straße an die entsprechenden Stellen weiter.

… beauftragt das Ordnungssamt die Geschwindigkeit der Autos in der Darmstädter Straße zu messen.

…. wird an der nächsten Sitzung des Schülerparlaments teilnehmen

 

Das Schülerparlament:

… wird zur Erneuerung der Zaunabschnitte eine Elterninitiative mit dem Förderverein anstoßen

… wird Patrick Ebbers vom Jugendzentrum in die nächste Sitzung des Schülerparlaments einladen und mit ihm besprechen, ob er eine Fahrt zum zukünftigen Indoor-Spielplatz nach Zwingenberg für Schülerinnen und Schüler der Hans-Quick-Schule organisieren kann. Die Kinder wollen von ihm erfahren, welche Angebote es im Jugendzentrum gibt.

 

Wir bedanken uns von Herzen für die Zeit, die sich unser Bürgermeister für unsere Belange genommen hat und sind stolz auf die Möglichkeit, mitgestalten zu dürfen.

| 14.3.2018