Hans-Quick-Schule / Bickenbach

Wir kommen sicher zu Fuß zur Schule - Überquerungshilfen durch die kleinen Bickenbacher

 

Vor ungefähr 10 Jahren wurden an einigen Überquerungspunkten der Straßen auf dem Schulweg der Kinder in Bickenbach kleine Spielfigurzeichen in die Bordsteinplatten eingelassen. Sie weisen darauf hin, dass an dieser Stelle ein sicheres Überqueren der Straße für Kindergarten- und Schulkinder möglich ist. Inzwischen hat sich die Verkehrssituation durch neue Bebauungen, parkende Autos und ein höheres Verkehrsaufkommen geändert.

Wir wollen mit allen Kindern der Hans-Quick-Schule überprüfen, ob die kleinen Bickenbacher noch hilfreich für uns sind. Gemeinsam mit der Gemeinde werden wir dann versuchen, eventuell bessere Standorte für ein sicheres Überqueren der Straßen auf unserem Schulweg zu finden. 

Dazu haben alle Jahrgänge eine eigene Aufgabe, die sie in der Projektzeit "Zu Fuß zur Schule" im September durchführen wollen.

Der Radiosender FFH hat auch am Dienstag, den 22.09.20 über unsere tolle Aktion berichtet.

Wir haben uns mit einer kleinen Dokumentation an der Ausschreibung "Zu Fuß zur Schule und Kindergarten 2020" beworben.

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Verantwortliche
Aktion 

Vorklasse und 1. Klassen:

 

Ablaufen der Schulwege im Rahmen der Haustürengänge auf den Spuren der „kleinen Bickenbacher“

2. Klassen

Suchen, Finden und Zählen der "kleinen Bickenbacher" als Überquerungspunkte an Straßen 

3. Klassen 

 

Eintragen aller "kleinen Bickenbacher" als sichere Überquerungspunkte in den Kinderstadtplan der Gemeinde Bickenbach

4. Klassen

 

Finden, Begründen und Kennzeichnen besser geeigneter Überquerungshilfen

Vertreter des Schülerparlaments

 

 

 

Überreichen des gekennzeichneten Kinderstadtplans an den Bürgermeister der Gemeinde Bickenbach

Planung der Installation der neuen Überquerungspunkte in Kooperation mit der Gemeinde Bickenbach als kinderfreundliche Kommune

 

Jedes Kind hat ein Recht darauf, sich sicher im Verkehr bewegen zu können. Dabei haben sie die Pflicht, wichtige Verkehrsregeln zu beachten.

 

| 8.11.2020