Hans-Quick-Schule / Bickenbach

Elternvereinbarungen

Folgende Vereinbarungen mit den Eltern/Erziehungsberechtigten sind in Absprache aller schulischer Gremien getroffen worden:

 

  1. Lernplanzeitregeln
  2. "Zu Fuß zur Schule"
  3. Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern
  4. Schülerverhalten vor und nach dem Unterricht
  5. Sportunterricht
  6. Leistungsnachweis und Benotung
  7. Verlust mitgebrachter Gegenstände
  8. Kommunikation in Elternbeiratsitzung

 

1.   Vereinbarungen zu Lernzeitplänen statt Hausaufgaben

Die traditionellen Hausaufgaben wandeln sich durch die Erweiterung des Ganztagskonzepts der Hans-Quick-Schule zum „Pakt für den Nachmittag“ ab dem Schuljahr 2016/2017 zu Lernzeitplänen.

1. Definition

Lernzeitpläne dienen wie die bisherigen Hausaufgaben nach § 35 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses im Hessischen Schulgesetz der ergänzenden Vertiefung und Festigung des Wissens der Schülerinnen und Schüler sowie der Vorbereitung von Unterrichtsinhalten. Sie werden von den Lehrkräften in den Jahrgangsteams ansprechend und motivierend gestaltet und können von den Kindern selbständig bewältigt werden. Lernpläne bieten Raum für Differenzierung, um sowohl leistungsstarke als auch leistungsschwache Schülerinnen und Schüler zu fördern und zu fordern. Die erledigten Pläne werden zur Würdigung der geleisteten Arbeit in den Unterricht einbezogen und stichprobenhaft regelmäßig überprüft. Bei der Leistungsbeurteilung werden sie angemessen berücksichtigt. Eltern informieren sich über die Aufgabenstellungen und zeichnen die Arbeitsergebnisse wöchentlich mit ihrer Unterschrift ab.

2.   Organisation

Alle Schülerinnen und Schüler der Schule erhalten zu Beginn einer Schulwoche ihren Lernzeitplan und bearbeiten ihn als „Inselkind“ in der Lernzeit im „Pakt für den Nachmittag“, im Hort oder zu Hause. Der Lernzeitplan ist ein Wochenplan und bietet den Kindern die Möglichkeit ihren individuellen Interessen und Kompetenzen entsprechend die Arbeit während der Lernplanzeiten selbständig und verantwortungsbewusst einzuteilen.

Der Lernzeitplan wird zu Beginn der Arbeit in ein Lernzeit-/Mitteilungsheft geklebt, in dem die Kinder anschließend jede erledigte Aufgabe abhaken und bewerten. Am Freitag werden alle Lernzeitpläne während des vormittäglichen Unterrichts von den Klassenlehrern kontrolliert und mit nach Hause gegeben. Hier werden über das Wochenende eventuelle Korrekturen oder Ergänzungen vorgenommen. Die Eltern zeichnen in dem Lernzeit-/Mitteilungsheft mit ihrer Unterschrift ebenfalls ab, dass sie die Lernzeitpläne gesehen und sich über die Arbeitsergebnisse ihrer Kinder informiert haben.

Regeln für die Schülerinnen und Schüler:

  • Ich habe meinen Lernzeitplan sorgfältig in mein Lernzeitplanheft geklebt.
  • Ich habe für die Arbeitszeit alles dabei, was ich für meinen Lernzeitplan benötige.
  • Ich arbeite ruhig und konzentriert.
  • Ich zeichne fertige Aufgaben im Lernzeitplan ab.
  • Ich lasse meine erledigten Aufgaben kontrollieren.
  • Ich verbessere Fehler und ergänze meinen Lernzeitplan zuverlässig.
  • Ich zeige am Wochenende meinen Eltern meinen Lernzeitplan und bitte sie zu unterschreiben.

 

Regeln für Eltern

  • Ich interessiere mich für die Aufgaben meines Kindes in seinem Lernzeitplan.
  • Ich schaue regelmäßig in das Lernzeitplan/Mitteilungsheft und lese die eventuellen Anmerkungen der Lehrkräfte.
  • Ich zeichne am Ende der Woche die Fertigstellung des Lernplanes meines Kindes ab.

 

 

2.   Vereinbarungen zum gesunden Frühstück

Kinder benötigen zum konzentrierten, ausdauernden und damit auch erfolgreichen Lernen ein ausgewogenes Frühstück.

Wir wünschen als „gesundheitsfödernde  Schule“, dass die Kinder

  • keine gesüßten Getränke mit in die Schule mitbringen. Wir trinken stilles oder kohlensäurehaltiges Wasser aus dem Wasserspender in der Futterinsel,
  • keine Trinkflaschen mit in die Schule bringen, sondern Trinkbecher im Klassenraum nutzen,
  • das Frühstück in wiederverwendbaren Behältern mitbringen,
  • möglichst zuckerfreie Lebensmittel zum Frühstück verspeisen,
  • gesunde Nahrungsmittel wie Obst und Gemüse ergänzend essen und
  • Süßigkeiten in der Schule nur bei Festen und Geburtstagen genießen.

 

 

3.   Vereinbarungen: "Zu Fuß zur Schule"

Wir wollen so oft wie möglich zu Fuß zur Schule gehen, denn:

  • Bewegung tut uns gut!
  • Wir werden munter und können besser lernen!
  • Wir achten auf den Verkehr!
  • Wir lernen unsere Umgebung besser kennen!
  • Wir treffen viele Freunde!
  • Wir achten auf die Umwelt!

 

 

4.   Vereinbarungen zu Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern

Als Bestandteil unseres schuleigenen Präventionskonzeptes im Rahmen der „gesundheits-
fördernden Schule“ und den Rechtsvorschriften des Hessischen Schulgesetztes (§1ff vom 19.08.2011) vereinbaren Schulleitung, die Klassen- und Fachlehrkräfte der Hans-Quick-Schule mit den Eltern einen Leitfaden zum Umgang mit häufigen Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern der Hans-Quick-Schule. Häufige  Fehlzeiten eines Kindes können den Lernprozess erschweren, soziale Kontakte innerhalb der Klasse beeinträchtigen und somit den schulischen Erfolg behindern. Allgemeine Grundsätze regeln zuvor den prinzipiellen Umgang mit Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern aufgrund von Erkrankung oder Beurlaubung sowie dem Umgang mit Unwohlsein während des Unterrichts und Unpünktlichkeit.

1. Pünktlichkeit

Der pünktliche Unterrichtsbeginn ist Bestandteil unserer Schulordnung und trägt zur Sicherung der Qualität von Unterricht bei. Bei auffallend häufigen Verspätungen nimmt die Klassenlehrerin Kontakt zu den Eltern auf und vereinbart Maßnahmen zur Vermeidung dieser Situation. Schwere Verstöße können im Zeugnis vermerkt werd

2. Unwohlsein während des Unterrichts

Fühlt sich ein Kind unwohl, so informiert die Sekretärin oder die Lehrkraft selber die Eltern, um das Kind abzuholen. In Begleitung eines Mitschülers kann es solange im Sanitätszimmer ruhen.

             2.2. Krankmeldung

  • Eltern melden ihre Kinder bei Krankheit vor Beginn des Unterrichts entweder bei einem Mitschüler oder im Sekretariat ab. Hier gibt es einen Anrufbeantworter, der die Abmeldungen bei Nicht-Anwesenheit der Sekretärin/Schulleiterin aufnimmt.
  • Ab dem 3. Krankheitstag erbitten wir eine schriftliche Entschuldigung der Eltern. Eine ärztliche Bescheinigung kann im Einzelfall von der Schulleiterin angefordert werden.
  • Sollte das Kind an einer ansteckenden Erkrankung oder Läusebefall leiden, so muss die Schule unmittelbar davon in Kenntnis gesetzt werden.
  • Eine Befreiung vom Schwimm-oder Sportunterricht über einen längeren Zeitraum muss mit einem ärztlichen Attest begründet und bei der Schulleiterin eingereicht werden.
    2.1.     Beurlaubung
  • Beurlaubungen für einzelne Stunden eines Unterrichtstages und bis zu zwei Schultagen kann die Klassenlehrerin in begründeten Fällen durchführen. Dies ist im Klassenbuch zu vermerken. Entsprechende Entschuldigungen werden gesammelt.
  • Beurlaubungen für mehrere Tage, vor/nach den Ferien bzw. für Schulveranstaltungen müssen unter Angabe des jeweiligen Grundes von der Schulleiterin unter Berücksichtigung der Erlasslage genehmigt werden. Diese müssen rechtzeitig schriftlich beantragt werden.  In Verbindung mit Ferien ist der Antrag vier Wochen vor Beginn der Beurlaubung schriftlich bei der Schulleiterin zu stellen. Der Antrag wird mit Entscheidungsvermerk in der Schülerakte aufgenommen.
  • Aus religiösen Gründen (z.B. Erstkommunion) können Schülerinnen und Schüler am darauffolgenden Montag dem Unterricht fernbleiben. Auch für Gottesdienste und Feiertage andere Glaubensrichtungen werden bewilligt. Die Klassenlehreinnen müssen zuvor darüber schriftlich informiert werden.

 

 

5.   Vereinbarungen zum Schülerverhalten vor und nach dem Unterricht, den Betreuungszeiten, den Arbeitsgemeinschaften und Kinderkursen

  • Das Schulgelände wird werktags am Morgen um 7.30 Uhr geöffnet und am Nachmittag um 15.30 Uhr geschlossen. Der Aufenthalt auf dem Schulhof vor oder nach dem Schließen der Tore ist durch den Schulträger ausdrücklich verboten. Außnahmen zu dieser Regelung treffen die Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hans-Quick-Schule.
  • Aus organisatorischen  Gründen ist es wünschenswert, dass die Schülerinnen und Schüler erst kurz vor Beginn des (offenen) Unterrichtsbeginns, der 2. Unterrichtsstunde, des Ganztägigen Lernens, der Betreuung, den Arbeitsgemeinschaften und den Kinderkursen in das Schulgebäude kommen. Halten sie sich außerhalb der vereinbarten Unterrichtszeiten auf dem Schulgelände auf, so müssen sie die Schulordnung beachten.

 

 

6.       Vereinbarungen für den Sportunterricht

Der Sportunterricht ist ein wichtiger Bestandteil der Bildung und Erziehung in der Grundschule und leistet außerdem einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung Ihres Kindes.

Jedoch birgt er auch ein erhöhtes Unfallrisiko, sodass wichtige Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für Ihr Kind notwendig sind und daraus entstehende Vereinbarungen unbedingt eingehalten werden sollten.

Der richtige Sportschuh

Nicht die Marke ist entscheidend, sondern die Eigenschaften des Schuhs:

  • Er sollte rutschfeste, helle Sohlen haben (schwarzen Sohlen verunreinigen den Hallenboden),
  • Er sollte ausreichende Bewegungsfreiheit für die Zehen bieten,
  • Er sollte eine gute Dämpfung an der Ferse und dem vorderen Teil des Fußes haben,
  • Er sollte dem Fuß sicheren und stabilen Halt bieten,

Die richtige Sportbekleidung

Auch hierbei ist nicht die Marke entscheidend, sondern die Qualität:

  • Die Kleidung sollte genügend Bewegungsfreiheit bieten, trotzdem dürfen Ärmel und Hosenbeine nicht zu weit sein, um die Unfallgefahr zu mindern.
  • Es sollte weiterhin darauf geachtet werden, dass die Bekleidung aus temperaturausgleichendem und hautfreundlichem Material besteht. Baumwolle ist zwar angenehm zu tragen, saugt sich aber zu schnell voll und trocknet sehr schlecht. Ihr Kind kann sich so leicht erkälten.
  • Bitte achten Sie außerdem darauf, dass die Kleidung regelmäßig gewaschen wird, um Schimmelpilzbildung vorzubeugen.

Brillen

Für Kinder, die auch im Sportunterricht eine Brille tragen müssen ist eine Sportbrille empfehlenswert.

Schmuck

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind an dem Tag, an dem der Sportunterricht stattfindet, keine Schmuckstücke trägt. Auch kleine Ohrstecker können ausgerissen werden und das Ohr verletzen. Sollte Ihr Kind gerade neue Ohrlöcher bekommen haben und Sie deshalb nicht abgenommen werden können, kleben Sie die Ohren bitte bereits zu Hause mit Pflaster ab.

Lange Haare

Lange Haare sollten so zusammengebunden werden, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist.

Zusätzliche Hinweise

  • Straßenschuhe dürfen nicht in der Turnhalle getragen werden, auch keine Sportschuhe, die ebenfalls als Straßenschuhe genutzt werden. Bitte kaufen Sie Ihrem Kind Schuhe, die ausschließlich in der Turnhalle getragen werden.
  • Sportbekleidung sollte aus hygienischen Gründen in einem Turnbeutel transportiert werden und nach dem Sportunterricht mit nach Hause genommen und gewaschen werden.
  • Bitte geben Sie Ihrem Kind ein Paar Extrasocken mit.
  • Vor allem für die 1. Klassen eignen sich besonders Schuhe mit Klettverschlüssen.
  • Informieren Sie den Sportlehrer, wenn Ihr Kind durch Verletzung oder Krankheit beeinträchtigt ist. Vor allem über chronische Erkrankungen, beispielsweise Asthma oder Herzerkrankungen, sollte die Lehrkraft dringend in Kenntnis gesetzt werden.
  • Barfuss oder mit Strümpfen dürfen die Kinder in der Regel nicht am Unterricht teilnehmen, um sie vor Verletzungen zu schützen. Nur bei entsprechenden Unterrichtseinheiten wird auf das Tragen von Sportschuhen verzichtet.

Schwimmunterricht

  • Im Bus darf nicht gegessen und getrunken werden.
  • Ihr Kind benötigt einen Badeanzug bzw. eine Badehose, eventuell eine Chlorschutzbrille, Duschzeug, Fön, ein ausreichend großes Badetuch und bei langen Haaren eine Badekappe. Außerdem sollte vor allem im Winter eine Mütze getragen werden, um die Erkältungsgefahr zu mindern.
  • Vor dem Unterricht duschen die Kinder und seifen sich ein.
  • Nach dem Unterricht duschen sich die Kinder nur kurz ab.
  • Bitte geben Sie den ausgefüllten Fragebogen zum Schwimmunterricht bereits vor der ersten Schwimmstunde in der Schule ab.
  • Achten Sie am Tag des Schwimmunterrichts bitte darauf, dass die Kinder Kleidung tragen, die leicht an- und ausziehbar ist.
  • Wenn Ihr Kind dicke Haare hat, dann sollte es eine Badekappe tragen, da das Fönen zu lange dauert.
  • Bitte informieren Sie die Schwimmlehrer, falls Ihr Kind an einer Hauterkrankung und/oder chronischen Erkrankung leidet.
  • Sollte Ihr Kind aufgrund einer Erkrankung nicht mit ins Wasser gehen können, so sollte es dennoch mit ins Schwimmbad fahren und dem Schwimmunterricht vom Beckenrand aus aktiv folgen. In Notfällen kann es am Unterricht einer Parallelklasse teilnehmen.

 

 

7.  Vereinbarungen zu Leistungsnachweisen und Benotung

Allgemeine Grundsätze:

Vereinbarungen zu Leistungsbewertung an der HQS ab dem Schuljahr 2015/2016

Nach § 26 Abs. 1 des HschG sollen Leistungsnachweise in der Grundschule so erfolgen, dass sie sowohl Defizite als auch positive Entwicklungen der Schülerinnen und Schüler zu einem bestimmten Zeitpunkt erkennen lassen. Korrektur und gezielte Hinweise der Lehrkräfte sollen im Anschluss an den Leistungsnachweis sowohl eine produktive Auseinandersetzung mit der Arbeit als auch eine Dokumentation des aktuellen Leistungstandes für die Eltern ermöglichen. Der Verlauf der Lernentwicklung ist bei der Leistungsbewertung zu berücksichtigen und soll eine ermutigende Perspektive für die weitere Entwicklung eröffnen.

  • In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler langsam an die Verfahrensweisen und Methoden zur Anfertigung schriftlicher Arbeiten herangeführt.
  • Leistungsnachweise sollen gleichmäßig auf das Schuljahr verteilt werden.
  • Ein besonderes Schwergewicht bei der Gestaltung von schriftlichen Arbeiten liegt in der individuellen Förderung der Kinder.
  • Schriftliche Arbeiten beinhalten verschiedene Kompetenzbereiche und -stufen.
  • Leistungsnachweise müssen unter Aufsicht bearbeitet werden.
  • Klassenarbeiten müssen mindestens fünf Unterrichtstage vorher bekannt gegeben werden.
  • Schriftliche Arbeiten können erst dann zurückgegeben werden, wenn alle Kinder sie erbracht haben.
  • Unter jede Klassenarbeit ist ein Noten- oder Punktespiegel anzubringen.
  • Die Ergebnisse sollen zur Motivation der Schüler/-innen in Einzel-, Gruppen- oder Klassengesprächen erörtert werden.
  • Eltern bestätigen die Einsichtnahme mit ihrer Unterschrift.
  • Klassenarbeiten und Lernkontrollen werden von der Lehrkraft bis Ende des Schuljahres aufbewahrt.

Anzahl und Zeitangabe für schriftliche Arbeiten pro Schuljahr

1.   Klasse:                

  • Übungsarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von höchstens 15 Minuten
  • keine Bewertung mit Punkten oder Noten, Rückmeldung evtl. durch Smileys

2.   Klasse:                

  • bis zu 4 benotete Klassenarbeiten in Deutsch und Mathematik mit einer Bearbeitungszeit von höchstens 15 Minuten und
  • Übungsarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von höchstens 15 Minuten

3.   Klasse:                

  • bis zu 6 benotete Klassenarbeiten in Deutsch und Mathematik mit einer Bearbeitungszeit bis zu 30 Minuten,
  • 3 Lernkontrollen in Sachunterricht mit einer Bearbeitungszeit von höchstens 15 Minuten und
  • Übungsarbeiten zur individuellen Förderung

4.   Klasse:                

  • bis zu 6 Klassenarbeiten in Deutsch und Mathematik mit einer Bearbeitungszeit bis zu 45 Minuten,
  • 4 Lernkontrollen in Sachunterricht mit einer Bearbeitungszeit von 30 Minuten und
  • Übungsarbeiten zur individuellen Förderung

Benotung:

  • Die Bewertung der Schülerleistungen im Zeugnis berücksichtigt in Absprache mit der Klassen- und Zeugniskonferenz angemessen die individuellen mündlichen sowie schriftlichen Leistungen der Schülerinnen und Schüler, wobei die mündlichen Leistungen stärker zu bewerten sind.
  • Berechnungsgrundlage für die Benotung ist die Höchstpunktzahl.
  • 50% der Punkte entspricht der Note 4 minus.
  • Die Bewertungen sind abhängig von der Schwierigkeitsstufe der Arbeiten
  • Zahlen und Buchstaben, die nicht eindeutig erkennbar sind, werden als Fehler berechnet.
  • Alternative Bewertung mit Smileys

 

 

8.    Vereinbarungen zum Verlust von mitgebrachten Gegenständen

  • Gegenstände, die die Kinder freiwillig von zu Hause mit in den Unterricht oder die Pausen bzw. in die Schule bringen, können bei Beschädigung oder Verlust nicht vom Schuletat ersetzt werden.
  • Gegenstände, die im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände gefunden werden, werden in einer Fundkiste im Bewegungszentrum gesammelt.
  • Einige Tage vor Ferienbeginn werden alle Fundsachen im Bewegungszentrum ausgestellt, und können mitgenommen werden. Fundsachen, die am letzten Schultag vor den jeweiligen Ferien immer noch im Bewegungszentrum liegen, werden weggebracht.
  • Gegenstände, die vor den Sommerferien an den Garderobenständern vor den Klassenräumen hängen oder liegen, werden ebenfalls entfernt.

 

 

9.    Vereinbarungen zu einer guten Kommunikation in den Elternbeiratssitzungen

Zu einer guten Kommunikation in den Elternbeiratssitzungen der Hans-Quick-Schule haben die Elternbeiräte am 1.11.2011 folgende Vereinbarungen getroffen:

  • Grundprinzip ist ein respektvoller Umgang miteinander.
  • Einladungen zur Elternbeiratssitzung werden fristgerecht per Vorankündigung über die private E-Mail und nach Ergänzungen über die Postmappe der Kinder verschickt.
  • Gäste und deren jeweilige Funktion sollen in der entsprechenden Einladung vermerkt werden.
  • Die voraussichtliche Länge der Beiträge und die dafür Verantwortliche/n sollen in der Einladung zur Elternbeiratssitzung in der Tagesordnung vermerkt werden.
  • Es gilt zur grundlegenden Diskussion von gewünschten Themen das Antragsprinzip.
  • Die jeweiligen Anträge nimmt der Elternbeiratsvorsitzende entgegen.
  • Die Anträge müssen bis zur vereinbarten  Antragsfrist dem Elternbeiratsvorsitzenden vorliegen.
  • Ein Zeitwächter wird für das Einhalten des in der Einladung vereinbarten Zeitfensters sorgen.
  • In der Diskussion soll Transparenz und Offenheit gelten.
  • Kontroverse Diskussionen sind erlaubt und erwünscht und bleiben in der jeweiligen Elternbeiratsitzung.
  • Nur die Ergebnisse der Diskussionen sollen an die Öffentlichkeit weitergegeben werden, nicht die Diskussion selber.